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Elternbrief 6-09/10                                 19.Januar 2010

 

 

Liebe Eltern,

 

die Herstellung und Bewahrung des Schulfriedens ist in Zeiten, wo immer mehr verhaltensauffällige Kinder zur Schule gehen eine wichtige Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten.  Seit einigen Jahren werden die Kinder zu Beginn jeden Schuljahres mit dem „Schulfriedensgesetz“ befasst, das die Grundlagen des schulischen Zusammenlebens beschreibt. Auf die Einhaltung des Schulfriedensgesetzes und die Ahndung von Verstößen gegen dieses wird aus erzieherischer Sicht großer Wert gelegt.

Mit erzieherischen Maßnahmen verschiedenster Art und in letzter Konsequenz mit Schulordnungsmaßnahmen wird versucht, Verhaltensänderungen zum Positiven hin zu bewirken.

Ende des vergangenen Jahres hat sich ein Arbeitskreis aus Eltern und Lehrern sowie die Gesamtkonferenz nochmals mit diesem Themenfeld beschäftigt. Dabei wurde beschlossen, dass in allen Klassen nach und nach das Institut des Klassenrates installiert werden soll. Dies geschieht, beginnend mit den ersten Klassen, unter der Federführung von Frau Schäfer, unserer Schulsozialarbeiterin. Davon erhoffen wir uns auf längere Sicht eine weitere Verbesserung der sozialen Grundstimmung.

Darüber hinaus wird auf Fehlverhalten von Kindern zukünftig in nachfolgen beschriebener Weise reagiert:

-          Für grobes Fehlverhalten (Grobe verbale Beleidigung, schwere Verstöße gegen Regeln, körperliche Auseinandersetzungen, Missachtung von Anweisungen usw.)  erhalten die Kinder zukünftig Negativpunkte, je nach Schwere können es 1, 2 oder 3 sein.

-          Wenn ein Kind 15 Punkte angehäuft hat, erfolgt ein Telefonat der Klassenlehrerin mit den Erziehungsberechtigten.

-          Sind 30 Punkte erreicht gibt es ein Gespräch des Kindes mit einem JULE-Mitarbeiter (Schulsozialarbeit) und dem Schulleiter. Die Eltern werden darüber schriftlich  informiert.

-          Bei 45 Punkten werden die Eltern zum Gespräch einbestellt. Das Kind nimmt an dem Gespräch teil.

-          Über 45 Punkte hinaus gehendes Fehlverhalten zieht reguläre Schulordnungsmaßnahmen gemäß der Grundschulordnung nach sich.

-          Gelingt es einem Schüler vier Wochen lang nicht auffällig zu sein, werden 6 Negativpunkte gelöscht.

 

Probeweise beginnen wir mit diesem Verfahren ab dem 1.Februar. Nach den Osterferien werden die ersten Erkenntnisse evaluiert.