Schulfriedensgesetz der Grundschule Sprendlingen
§1 Jeder ist verpflichtet, sich an das Schul-Friedens-Gesetz zu halten.
§2 Alle Schüler an unserer Schule sind gleichberechtigt.
§3 Ich gehe mit dem Eigentum anderer sorgfältig und pfleglich um.
§4 Wir beleidigen oder verletzen niemanden mit Worten, Zeichen und Taten.
§5 Streitereien lösen wir im Gespräch.
§6 Die ausgestreckte Hand und „Stopp“ bedeutet: „Ich möchte sofort in Ruhe gelassen werden!“
§7 Jeder hat das Recht ungestört zu lernen und zu spielen.
§8 Ich zeige Mut und bin bereit, anderen Schülern in Not zu helfen.